Wer zuerst kommt, mahlt nicht mehr zuerst
Seit dem 1. April 2026 vergeben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Anschlusskapazität nach Projektreife. Das Windhundprinzip gilt dort nicht mehr. Damit ändert sich, für wen eine Fläche wertvoll ist.
Das Verfahren bewertet Anträge in festen Zyklen anhand von vier Kriterien, die jeweils mit 25 Prozent gewichtet werden. Bewertet wird nur, wer eine Exklusivitätserklärung des Grundstückseigentümers vorlegt. Hinzu kommen eine Antragsgebühr von 50.000 Euro und eine Realisierungssicherheit von 1.500 Euro je Megawatt. Primärquelle geprüft
Entscheidend ist der Unterschied zwischen dem, was Punkte bringt, und dem, was nur Zutritt verschafft. Die vier Kriterien sind in Unterkriterien gegliedert. Die Substanz des antragstellenden Unternehmens bringt dabei null Punkte. Punkte gibt es für Flächensicherung, Genehmigungsstand, das Umspannwerk auf Seite des Anschlussnehmers, Trassenführung, Bonität und Finanzierung, die gemeinsame Nutzung eines Anschlusses mit Erzeugung oder Speicher und, mit drei von 18 Punkten, für bereits erteilte Aufträge für Transformatoren und Schaltanlagen. Zugang verschaffen die Exklusivitätserklärung und die Gebühr von 50.000 Euro; auf die Bilanz kommt es dafür nicht an. Bonität zählt also weiter, mit drei von 18 Punkten, entscheidet aber nicht mehr allein.
Zwei Einschränkungen werden selten erwähnt. Erstens ist das Verfahren ein Konzept der Übertragungsnetzbetreiber und kein Gesetz. Eine Bestätigung durch die Bundesnetzagentur und eine Verankerung im Energiewirtschaftsgesetz halten sie selbst für angezeigt; beides steht aus. Eine Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat am 4. Mai 2026 festgehalten, dass § 17 EnWG kein bestimmtes Verfahren vorschreibt und ein Netzbetreiber für noch nicht vergebene Kapazität auf ein Reifegradverfahren umstellen darf. Kanzleibericht zu BK6-25-287, Beschlusstext lag uns nicht vor Zweitens gilt das Verfahren nur im Höchstspannungsnetz. Die Verteilnetzbetreiber haben es nicht übernommen. Stromnetz Berlin hat ein Reifegradverfahren durchgespielt; es ergab insgesamt weniger Zuteilungen. Anschlüsse über 3,5 Megawatt teilt Stromnetz Berlin deshalb anteilig zu. In der ersten Runde standen rund 365 Megawatt Anträgen über rund 2.300 Megawatt gegenüber. 20 Unternehmen haben einen Vertrag mit Stromnetz Berlin unterzeichnet, darunter elf Rechenzentren. ZfK, 4. Mai 2026 Ein Standort von 20 bis 50 Megawatt hängt in der Regel am 110-kV-Netz und fällt nicht unter das Verfahren. Er wartet aber in der Warteschlange seines Verteilnetzbetreibers mit, sobald dieser selbst Kapazität im Übertragungsnetz anfragt. Was daraus folgt, steht in Übertragungs- oder Verteilnetz?
Woran ein Standort tatsächlich scheitert
Fläche mit gesichertem Netzanschluss
Ein Grundstück ohne Netzanschluss und ohne Baurecht hat den Wert der bisherigen Nutzung. Dasselbe Grundstück mit verbindlicher Netzanschlusszusage, bestandskräftiger Genehmigung und bestellten Transformatoren ist ein Vielfaches wert. Den Aufschlag bestimmt die Wartezeit, die dem Käufer erspart bleibt.
Transformatoren und Schaltanlagen
Die Lieferzeiten für Großtransformatoren sind der zweite harte Engpass. Transformatoren müssen bestellt sein, bevor die Anlage steht. Sonst fehlen sie, wenn sie fertig ist. Im neuen Verfahren bringt ein bereits erteilter Auftrag zusätzlich Punkte.
Genehmigung und Kommunalpolitik
Baurecht schafft der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan. Wer die Beteiligten früh einbindet, gewinnt Jahre. Wer das versäumt, verliert sie in Einwendungen und Klageverfahren.
Wie hoch diese Hürde ist, zeigt Eisenach. Am 1. Juli 2026 gab der Stadtrat mit 19 Ja- zu 16 Nein-Stimmen einem Einwohnerantrag statt, der sich gegen die Bauleitplanung für ein Rechenzentrum von rund einer Milliarde Euro richtete. 432 Einwohner hatten den Antrag unterschrieben. Bürgerversammlung, Workshop und ein Oberbürgermeister, der für das Projekt warb, konnten das nicht verhindern. Zwei Quellen
Die Bauwerkskosten liegen bei rund 10 bis 13 Mio. US-Dollar je Megawatt IT-Leistung, ohne IT-Ausstattung. Schon ein Bruchteil dieser Summe macht aus einer bloßen Fläche einen Standort mit Netzanschluss und Baurecht. Darin liegt der Hebel.
Woher die Zahlen stammen
- Reifegradverfahren, Kriterien, Gebühr und Sicherheit: Konzeptpapier der vier Übertragungsnetzbetreiber und gemeinsame Pressemitteilung vom 5. Februar 2026; angewendet seit dem 1. April 2026.
- Bauwerkskosten je Megawatt IT-Leistung: JLL (2026); Turner & Townsend (2025).
- Eisenach, Ratsbeschluss vom 1. Juli 2026: datacenter-insider.de (Juli 2026) und Eisenach Online (1. Juli 2026), zwei unabhängige Quellen, die einander bestätigen.
- Standorte, Rechenzentrumsbetreiber und Regelzonen der Karte: Betreiberangaben, Pressemitteilungen und Genehmigungsunterlagen, je Punkt einzeln ausgewiesen. Evidenzstufe und Konfidenz stehen an jedem Punkt.
- Konzernsitze und die daraus abgeleiteten Entfernungen: allgemein bekannte Angaben, nicht aus unserer Quellenbasis, und auf der Karte als solche gekennzeichnet.